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Das EEG
Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) Der
eingespeiste Strom wird in Deutschland entsprechend dem EEG
(Erneuerbare-Energien-Gesetz) vergütet. Der separate Stromzähler
(Stromeinspeisezähler) dient als Basis für die vertraglich
vom Versorgungsnetzbetreiber zugesicherte Stromeinspeisevergütung.
Das EEG regelt die Abwicklung zwischen dem Versorgungsnetzbetreiber,
kurz VBN (umgangssprachlich fälschlicherweise meist Energieversorgungsunternehmen
oder kurz EVU genannt), und dem Stromerzeuger. Der Stromerzeuger
rechnet mit dem VNB anhand der Zählerdaten des geeichten Einspeisezählers
nach dem zum Inbetriebnahmezeitpunkt gültigen EEG ab. Die
Vergütung laut EEG ist ab Installationszeitpunkt 20 Jahre
zuzüglich dem Installationsjahr bindend. Wird also eine aleo
Solarstromanlage im Oktober 2010 in Betrieb genommen, so wird
die Vergütung für das Restjahr 2010 (die restlichen 2 Monate)
bis zum 31.12.2010 gezahlt (20 Jahre und 2Monate).
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Einspeisevergütung für das Jahr
2011
ab 1.Januar
| Freiflächenanlagen |
22,07 Ct/kWh |
| Anlage auf Gebäudedach
bis 30 kWp |
28,74 Ct/kWh |
| Anlagen auf Gebäudedach
über 30 kW- 100 kWp |
27,33 Ct/kWh |
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Anlage auf GebaudedachAnlagenteil
über 100 kWp
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25,86 Ct/kWh |
alle Angaben ohne Gewähr!
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