SolarEnergieTechnik
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Das EEG

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) Der eingespeiste Strom wird in Deutschland entsprechend dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) vergütet. Der separate Stromzähler (Stromeinspeisezähler) dient als Basis für die vertraglich vom Versorgungsnetzbetreiber zugesicherte Stromeinspeisevergütung. Das EEG regelt die Abwicklung zwischen dem Versorgungsnetzbetreiber, kurz VBN (umgangssprachlich fälschlicherweise meist Energieversorgungsunternehmen oder kurz EVU genannt), und dem Stromerzeuger. Der Stromerzeuger rechnet mit dem VNB anhand der Zählerdaten des geeichten Einspeisezählers nach dem zum Inbetriebnahmezeitpunkt gültigen EEG ab. Die Vergütung laut EEG ist ab Installationszeitpunkt 20 Jahre zuzüglich dem Installationsjahr bindend. Wird also eine aleo Solarstromanlage im Oktober 2010 in Betrieb genommen, so wird die Vergütung für das Restjahr 2010 (die restlichen 2 Monate) bis zum 31.12.2010 gezahlt (20 Jahre und 2Monate).

 

 

Einspeisevergütung für das Jahr 2011

ab 1.Januar

 

Freiflächenanlagen 22,07 Ct/kWh
Anlage auf Gebäudedach bis 30 kWp 28,74 Ct/kWh
Anlagen auf Gebäudedach über 30 kW- 100 kWp 27,33 Ct/kWh

Anlage auf GebaudedachAnlagenteil über 100 kWp

25,86 Ct/kWh

 

alle Angaben ohne Gewähr!